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   VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768   

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VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768 (https://dejure.org/2016,2477)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2016 - 3 CE 15.2768 (https://dejure.org/2016,2477)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 (https://dejure.org/2016,2477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Beamten durch amtsärztliche Untersuchung und Befragung i.R.d. Untersuchungsanordnung

  • rewis.io

    Anforderungen an die Untersuchungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Dienstfähigkeit eines Beamten durch amtsärztliche Untersuchung und Befragung i.R.d. Untersuchungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768
    3.1 Die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung und Beobachtung gemäß Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG muss (ebenso wie die damit ggf. verbundene Verpflichtung zur Entbindung der den Beamten behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht, vgl. BVerwG, B. v. 21.2.2014 - 2 B 24/12; B. v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - jeweils juris) nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit inhaltlichen und formellen Anforderungen genügen (BVerwG, U. v. 26.4.2012 - 2 C 17/10; U. v. 30.5.2013 - 2 C 68/11; B. v. 10.4.2014 - 2 B 80/13 - jeweils juris).

    Da der Antragsteller es trotz voriger Aufforderung mit Schreiben vom 3. August 2015 abgelehnt hat, Angaben zu seiner Erkrankung zu machen, und auch keine ärztlichen Atteste vorgelegt hat, die eine Untersuchung ganz oder teilweise entbehrlich machen können (BVerwG, B. v. 10.4.2014 - 2 B 80/13 - juris Rn. 11), war es dem Antragsgegner ohne Kenntnis von der Erkrankung nicht möglich, die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen näher zu konkretisieren und ggf. einzugrenzen (BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 3 CE 15.1042 - juris Rn. 42).

    Im Unterschied zu den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen (BVerwG, U. v. 26.4.2012 - 2 C 17/10; U. v. 30.5.2013 - 2 C 68/11; B. v. 10.4.2014 - 2 B 80/13 - jeweils juris), in denen es aufgrund vorangegangener Untersuchungen bzw. vorgelegter Atteste Anhaltspunkte für die Art der Erkrankung des Beamten gab, fehlt es vorliegend an solchen Anhaltspunkten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2015 - 4 S 34.15

    Untersuchungsanordnung im Zurruhesetzungsverfahren; inhaltliche und formelle

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768
    Eine letztlich vom Antragsteller geforderte detaillierte Festschreibung der Untersuchung scheidet schon wegen der Ergebnisoffenheit der Begutachtung, die gerade wegen auf andere Weise nicht aufklärbarer Zweifel an der Dienstfähigkeit angeordnet wird, aus (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 6).

    Es entspricht vielmehr gerade dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sich wegen der fehlenden näheren Kenntnis von der Art der Erkrankung zunächst auf eine (lediglich) orientierende Erstuntersuchung zu beschränken und die Durchführung vertiefender fachärztlicher Untersuchungen, die aufgrund ihrer Intensität - insbesondere bei fachpsychiatrischen Untersuchungen - i. d. R. mit gravierenderen Grundrechtseingriffen verbunden ist (BVerwG, U. v. 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 17), vom Ergebnis der Erstuntersuchung abhängig zu machen (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768
    Das gilt insbesondere dann, wenn aufgrund tatsächlicher Umstände Zweifel an seiner Dienstfähigkeit bestehen (BVerwG, U. v. 23.10.1980 - 2 A 4/78 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768
    3.1 Die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung und Beobachtung gemäß Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG muss (ebenso wie die damit ggf. verbundene Verpflichtung zur Entbindung der den Beamten behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht, vgl. BVerwG, B. v. 21.2.2014 - 2 B 24/12; B. v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - jeweils juris) nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit inhaltlichen und formellen Anforderungen genügen (BVerwG, U. v. 26.4.2012 - 2 C 17/10; U. v. 30.5.2013 - 2 C 68/11; B. v. 10.4.2014 - 2 B 80/13 - jeweils juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 4 S 6.15

    Untersuchungsanordnung; statthafter (Eil-)Antrag; Verwaltungsaktqualität

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768
    Über dieses Maß hinausgehende Details der ärztlichen Befunderhebung werden vom Dienstherrn nicht verlangt (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 10.6.2015 - OVG 4 S 6.15 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 3 CE 15.1042

    Erkrankung, Dienstherr, Beamtenrecht, Kriminaloberkommissar,

    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768
    Da der Antragsteller es trotz voriger Aufforderung mit Schreiben vom 3. August 2015 abgelehnt hat, Angaben zu seiner Erkrankung zu machen, und auch keine ärztlichen Atteste vorgelegt hat, die eine Untersuchung ganz oder teilweise entbehrlich machen können (BVerwG, B. v. 10.4.2014 - 2 B 80/13 - juris Rn. 11), war es dem Antragsgegner ohne Kenntnis von der Erkrankung nicht möglich, die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen näher zu konkretisieren und ggf. einzugrenzen (BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 3 CE 15.1042 - juris Rn. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 6 B 860/18

    Einholung eines amtlichen Gutachtens der unteren Gesundheitsbehörde oder ein

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 6 B 360/17 -, a. a. O. Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 31; ebenso, allerdings ohne Differenzierung zwischen den Anordnungen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BeamtStG BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3.18 -, juris Rn. 6.

    - 3 CE 15.2768 -, a. a. O. Rn. 31.

    So auch Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, a. a. O. Rn. 35.

    So wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, a. a. O. Rn. 33; a. A.: OVG NRW, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 1 B 1470/17 -, a. a. O. Rn. 37 ff; ebenso in diese Richtung noch OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 6 B 1305/16 -, juris Rn. 7 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Bbg. Beschluss vom 15. November 2017.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - 6 B 68/18

    Anforderungen an die Ausführungen eines Dienstherrn in einer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2018 - 6 B 1628/17 -, juris, Rn. 23; siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 26.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, a. a. O., Rn. 29 ff.

  • VG München, 20.02.2024 - M 5 E 23.5421

    Amtsärztliche Untersuchung, Formelle und inhaltliche Anforderungen an die

    Im Einzelfall kann die Anordnung einer (amts-) ärztlichen Untersuchung allerdings ohne nähere Angaben zu den gesundheitsbedingten Zweifeln an der Dienstfähigkeit des Beamten sowie zu Art und Umfang der Untersuchung rechtmäßig sein, wenn der Dienstherr nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen überhaupt nicht dazu in der Lage ist, die wegen einer länger andauernden Dienstunfähigkeit des Beamten entstandenen Zweifel an dessen Dienstfähigkeit näher zu konkretisieren und auf dieser Grundlage wiederum Art und Umfang der (amts-) ärztlichen Untersuchung in ihren Grundzügen vorzubestimmen, weil der betreffende Beamte trotz vorhergehender Aufforderung der erforderlichen Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht bzw. zumindest nicht in hinreichendem Maße nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 11.8.2017 - M 5 E 17.2578 - juris Rn. 34 ff.; OVG NW, B.v. 12.12.2017 - 1 B 1470/17 - NVwZ-RR 2018, 57, juris Rn. 20 ff.).

    So kann es im Rahmen der allgemeinen Gehorsamspflicht gerechtfertigt und dem Beamten zuzumuten sein, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes erforderlichen Klärung seines Gesundheitszustandes mitzuwirken (BVerwG, U.v. 23.10.1980 - 2 A 4.78 - DVBl 1981, 50, juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 28).

    Die Erkenntnisse, die der Dienstherr in einem solchen Prozess gewonnen hat, hat er dem betroffenen Beamten in nachvollziehbarer Weise in der Untersuchungsanordnung darzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 23; B.v. 28.3.2022 - 3 CE 22.508 - BayVBl 2022, 453, juris Rn. 23).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Einzelfällen eine Untersuchungsanordnung auch ohne nähere Angaben zu den gesundheitsbedingten Zweifeln an der Dienstfähigkeit des Beamten sowie zu Art und Umfang der Untersuchung rechtmäßig sein kann, wenn der Dienstherr nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen überhaupt nicht dazu in der Lage ist, die wegen einer länger andauernden Dienstunfähigkeit des Beamten entstandenen Zweifel an dessen Dienstfähigkeit näher zu konkretisieren und auf dieser Grundlage wiederum Art und Umfang der (amts-) ärztlichen Untersuchung in ihren Grundzügen vorzubestimmen, weil der betreffende Beamte trotz vorhergehender Aufforderung der erforderlichen Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht bzw. zumindest nicht in hinreichendem Maße nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 11.10.2023 - 3 CE 23.1406 - juris Rn. 6 ff.; B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 11.8.2017 - M 5 E 17.2578 - juris Rn. 34 ff.; OVG NW, B.v. 12.12.2017 - 1 B 1470/17 - NVwZ-RR 2018, 57, juris Rn. 20 ff.).

    Sieht der Dienstherr den Zweck einer Untersuchung darin, ein umfassendes Krankheitsbild zu ermitteln, hat der Dienstherr dies dem Beamten in nachvollziehbarer Weise darzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 23; B.v. 28.3.2022 - 3 CE 22.508 - BayVBl 2022, 453, juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 3 CE 22.508

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 8.12.2017 - 3 CE 17.1753 - n.V. Rn. 29 ff.; B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 35; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.11.2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 6 f.; a.A. BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58; HessVGH, B.v. 11.8.2020 - 1 B 1846/20 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 6) entschieden, dass die Untersuchungsaufforderung vom 9. Dezember 2021 nicht den rechtlichen Anforderungen genügt, soweit diese über die Durchführung einer allgemeinmedizinischen amtsärztlichen Untersuchung hinausgeht.

    Bereits in seinen Entscheidungen vom 8. Dezember 2017 (3 CE 17.1753 - Rn. 29 ff.) und 18. Februar 2016 (3 CE 15.2768 - juris Rn. 35) hat der Senat darauf hingewiesen, dass die Vergabe solcher etwaiger Zusatzgutachten vom Ergebnis der Erstuntersuchung abhängt und diese nur aufgrund einer erneuten bzw. ergänzenden Untersuchungsaufforderung angeordnet werden dürfen.

    Die Entscheidung hierüber ist jedoch in einem zweiten Schritt vom Dienstherrn selbst zu treffen und darf nicht - wie vorliegend - allein dem untersuchenden Amtsarzt überlassen werden (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 23; VG München, B.v. 26.7.2016 - M 5 E 16.3253).

    Vielmehr muss der Dienstherr die im Rahmen seiner Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse nachvollziehbar in der Untersuchungsanordnung vermitteln, um den Beamten zu befähigen, die Berechtigung der Anordnung unter diesen Gesichtspunkten prüfen und die voraussichtliche Reichweite des zu erwartenden Eingriffs in seine körperliche Unversehrtheit und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht ermessen zu können (BayVGH, B.v. 18.2.2016 a.a.O. Rn. 23).

  • VG München, 08.12.2022 - M 5 E 22.5000

    Beamtenrechtliche Untersuchung: Erfolgreiche einstweilige Anordnung auf

    Im Einzelfall kann die Anordnung einer (amts-) ärztlichen Untersuchung allerdings ohne nähere Angaben zu den gesundheitsbedingten Zweifeln an der Dienstfähigkeit des Beamten sowie zu Art und Umfang der Untersuchung rechtmäßig sein, wenn der Dienstherr nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen überhaupt nicht dazu in der Lage ist, die wegen einer länger andauernden Dienstunfähigkeit des Beamten entstandenen Zweifel an dessen Dienstfähigkeit näher zu konkretisieren und auf dieser Grundlage wiederum Art und Umfang der (amts-) ärztlichen Untersuchung in ihren Grundzügen vorzubestimmen, weil der betreffende Beamte trotz vorhergehender Aufforderung der erforderlichen Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht bzw. zumindest nicht in hinreichendem Maße nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 18.02.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 11.08.2017 - M 5 E 17.2578 - juris Rn. 34 ff.; OVG NW, B.v. 12.12.2017 - 1 B 1470/17 - juris Rn. 20 ff.; siehe auch BVerwG, B.v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18 - juris Rn. 7: Eine Dienstpflicht des Beamten zu konkreter Gesundheitsauskunft besteht jedoch wohl nicht; dazu auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16 - juris Rn. 4).

    Auch wenn die seit November 2020 vorgelegten privatärztlichen Atteste weder in der Untersuchungsanordnung, noch im Untersuchungsauftrag explizit thematisiert wurden, war für den Antragsteller dennoch ersichtlich, dass sie Anlass für die Untersuchung waren, da sie im Untersuchungsauftrag (vgl. zur Einbeziehung des Untersuchungsauftrags BayVGH, B.v. 28.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 25) als Anlage genannt waren.

    Eine detaillierte Festschreibung des Untersuchungsablaufs scheidet schon wegen der Ergebnisoffenheit der Begutachtung, die gerade wegen sonst nicht aufklärbarer Zweifel an der Dienstfähigkeit angeordnet wird, aus (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 31).

    Die in diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse muss er dem betroffenen Beamten nachvollziehbar in der Untersuchungsanordnung vermitteln, um ihn zu befähigen, die Berechtigung der Anordnung unter diesen Gesichtspunkten prüfen und die voraussichtliche Reichweite des zu erwartenden Eingriffs in seine körperliche Unversehrtheit und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht ermessen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 23; B.v. 28.3.2022 - 3 CE 22.508 - BayVBl 2022, 453, juris Rn. 23).

    Dies wird insbesondere dann angenommen, wenn der betreffende Beamte trotz vorhergehender Aufforderung der erforderlichen Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht bzw. zumindest nicht in hinreichendem Maße nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 18.02.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 11.08.2017 - M 5 E 17.2578 - juris Rn. 34 ff.; OVG NW, B.v. 12.12.2017 - 1 B 1470/17 - juris Rn. 20 ff.; siehe auch BVerwG, B.v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18 - juris Rn. 7: Eine Dienstpflicht des Beamten zu konkreter Gesundheitsauskunft besteht jedoch wohl nicht; dazu auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2018 - 6 B 1124/18

    Pflicht eines Beamten zur Untersuchung nach Weisung der dienstvorgesetzten Stelle

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 3. September 2018 - 6 B 860/18 - und vom 29. Mai 2017 - 6 B 360/17 -, a. a. O. Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris Rn. 31; ebenso, allerdings ohne Differenzierung zwischen den Anordnungen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BeamtStG BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3.18 -, juris Rn. 6.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2018 - 6 B 860/18 -, sowie Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, a. a. O. Rn. 31.

    So auch Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, a. a. O. Rn. 35.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2018 - 6 B 860/18 - so wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, a. a. O. Rn. 33; a. A.: OVG NRW, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 1 B 1470/17 -, IÖD 2018, 26 = juris Rn. 37 ff; ebenso in diese Richtung noch OVG NRW, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 6 B 1305/16 -, juris Rn. 7 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Bbg. Beschluss vom 15. November 2017 - OVG 4 S 26.17 -, juris Rn. 13.

  • VGH Bayern, 11.10.2023 - 3 CE 23.1406

    Mitwirkungspflicht bei der Anordnung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit

    Der Aufforderung müssen tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen, die die Dienstunfähigkeit des Beamten als naheliegend erscheinen lassen (BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn 21).

    Zutreffend weist der Antragsgegner darauf hin, dass es nach der Rechtsprechung des Senats einem Beamten, der trotz Aufforderung des Dienstherrn keine näheren Angaben über Art und Umfang seiner lang andauernden Erkrankung macht, verwehrt ist, sich auf die darauf beruhende fehlende Bestimmtheit der Untersuchungsanordnung zu berufen; in diesen Fällen genügt es regelmäßig, wenn die Behörde nur die ihr bekannten tatsächlichen Umstände darlegt und auf dieser Grundlage eine amtsärztliche Untersuchung anordnet (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2022 - 3 CE 22.544 - n.v. Rn. 5; B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 29).

    Im Hinblick auf ihre weiterhin fehlende Mitwirkung hat sie die nunmehr monierte, (objektiv) bestehende Unbestimmtheit der Untersuchungsanordnung hinzunehmen (BayVGH, B.v. 18.2.2016, a.a.O. Rn. 29).

    Die von der Antragstellerin letztlich geforderte detaillierte Festschreibung der einzelnen Untersuchungsschritte scheidet im Übrigen schon im Hinblick auf die Ergebnisoffenheit der Begutachtung aus (BayVGH, B.v. 18.2.2016, a.a.O. Rn. 31).

    Andernfalls hätte es die Beamtin in der Hand, die ordnungsgemäße Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung ihrer allgemeinen Dienstunfähigkeit mithilfe einer gegenüber ihrem Dienstherrn begangenen Treuepflichtverletzung dauerhaft zu unterbinden (BayVGH, B.v. 18.2.2016, a.a.O. Rn. 29).

  • VG Düsseldorf, 09.05.2016 - 2 L 1559/16

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines Beamten wegen Zweifeln an der

    vgl. zum Vorstehenden Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris, Rn. 28 ff. m. w. N.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris, Rn. 31; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - OVG 4 S 34.15 - juris Rn. 6).

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris, Rn. 32.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 CE 15.2768 -, juris, Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2015 - OVG 4 S 34.15 - juris, Rn. 6.

  • VG München, 11.08.2023 - M 5 E 23.3236

    Amtsärztliche Untersuchung, Allgemeine ärztliche Untersuchung, Psychiatrische

    Im Einzelfall kann die Anordnung einer (amts-) ärztlichen Untersuchung allerdings ohne nähere Angaben zu den gesundheitsbedingten Zweifeln an der Dienstfähigkeit des Beamten sowie zu Art und Umfang der Untersuchung rechtmäßig sein, wenn der Dienstherr nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen überhaupt nicht dazu in der Lage ist, die wegen einer länger andauernden Dienstunfähigkeit des Beamten entstandenen Zweifel an dessen Dienstfähigkeit näher zu konkretisieren und auf dieser Grundlage wiederum Art und Umfang der (amts-) ärztlichen Untersuchung in ihren Grundzügen vorzubestimmen, weil der betreffende Beamte trotz vorhergehender Aufforderung der erforderlichen Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung nicht bzw. zumindest nicht in hinreichendem Maße nachgekommen ist (BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 11.8.2017 - M 5 E 17.2578 - juris Rn. 34 ff.; OVG NW, B.v. 12.12.2017 - 1 B 1470/17 - NVwZ-RR 2018, 57, juris Rn. 20 ff.).

    So kann es im Rahmen der allgemeinen Gehorsamspflicht gerechtfertigt und dem Beamten zuzumuten sein, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes erforderlichen Klärung seines Gesundheitszustandes mitzuwirken (BVerwG, U.v. 23.10.1980 - 2 A 4.78 - DVBl 1981, 50, juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 28).

    Eine detaillierte Festschreibung des Untersuchungsablaufs scheidet schon wegen der Ergebnisoffenheit der Begutachtung, die gerade wegen sonst nicht aufklärbarer Zweifel an der Dienstfähigkeit angeordnet wird, aus (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 31).

    Die in diesem Prozess gewonnenen Erkenntnisse muss er dem betroffenen Beamten nachvollziehbar in der Untersuchungsanordnung vermitteln, um ihn zu befähigen, die Berechtigung der Anordnung unter diesen Gesichtspunkten prüfen und die voraussichtliche Reichweite des zu erwartenden Eingriffs in seine körperliche Unversehrtheit und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht ermessen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 23; B.v. 28.3.2022 - 3 CE 22.508 - BayVBl 2022, 453, juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250

    Untersuchungsanordnung, Krankheitszeiten während vorläufiger Dienstenthebung

    Der Aufforderung müssen tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen, die die Dienstunfähigkeit des Beamten als naheliegend erscheinen lassen (BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 1 A 1314/19

    Dienstunfähigkeit; Ruhestand; Vermutung; Aufklärungsmaßnahmen;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16

    Aufforderung an einen Beamten zu Angaben zu Gründen für seine Erkrankung

  • VG Augsburg, 29.04.2019 - Au 2 E 19.319

    Erfolgloser Eilantrag gegen Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines

  • VGH Bayern, 01.02.2017 - 3 CE 17.64

    Amtsärztliche Untersuchung zur Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 1 E 18.00667

    Anforderungen an die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2023 - 6 B 308/23

    Beschwerde eines Beamten gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VG München, 04.02.2022 - M 5 E 21.6550

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung betreffend gesundheitsbedingte

  • VG Berlin, 23.11.2017 - 28 L 74.17

    Anordnung der ärztlichen Untersuchung eines Beamten zur Feststellung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2018 - 6 B 1628/17

    Verpflichtung eines langdauernd dienstunfähigen Polizeioberkommissars zur

  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 3 CE 23.2135

    Beauftragung einer amtsärztlichen Befragung und Untersuchung zur Überprüfung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2018 - 6 B 1113/18

    Rechtmäßige Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der

  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 3 CE 16.2549

    Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2023 - 6 B 205/23

    Beschwerde eines Beamten gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung;

  • VG München, 27.10.2023 - M 5 E 23.2723

    Formelle und inhaltliche Anforderungen an die Anordnung einer amtsärztlichen

  • VG München, 31.07.2018 - M 5 E 18.2781

    Anforderung an die Darlegung von Art und Umfang der Untersuchungsanordnung einer

  • VG Düsseldorf, 09.04.2018 - 2 L 764/18
  • VG Düsseldorf, 18.08.2016 - 2 L 2306/16

    Verpflichtung eines Beamten zur Meldung bei einem Amtsarzt nach einer als

  • VG München, 31.01.2018 - M 5 S 17.5152

    Keine Fiktion der Dienstunfähigkeit aufgrund verweigerter Entbindung von der

  • VGH Hessen, 10.03.2020 - 1 B 327/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2018 - 6 B 1113/17
  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 3 CE 22.1586

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinärztlichen

  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 3 CE 19.916

    Zulässigkeit und Bestimmtheit einer amtsärztlichen Untersuchungsanordnung

  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 3 CE 19.847

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen die Anordnung einer

  • VG München, 14.02.2022 - M 5 E 21.6625

    Rechtsmäßigkeit einer Untersuchtungsanordnung zur Feststellung der akutellen

  • VG München, 09.06.2022 - M 5 E 22.2653

    Unzulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung betreffend

  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 3 C 16.2090

    Streitwert für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 3 C 16.2091

    Streitwert für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2018 - 6 B 1331/17

    Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung als Maßnahme der

  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 3 CE 22.1588

    Untersuchungsanordnung zur Überprüfung der dienstlichen Verwendungsfähigkeit

  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 3 CE 18.1403

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VG München, 23.02.2022 - M 5 E 21.6498

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung einer Amtstierärztin

  • VG München, 11.08.2017 - M 5 E 17.2578

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung einschließlich noch nicht bekannter

  • VGH Bayern, 14.10.2016 - 3 CE 16.1409

    Zweifel über die Dienstfähigkeit eines Beamten - Untersuchungsanordnung

  • VG München, 10.06.2022 - M 5 E 22.2715

    Zum Umfang einer amtsärztlichen (allgemeinmedizinschen) Untersuchung

  • VG Düsseldorf, 12.11.2018 - 13 L 2798/18
  • VG München, 25.02.2019 - M 5 E 18.4573

    Anforderungen an die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VG München, 16.11.2018 - M 5 E 18.4661

    Anforderungen an eine amtsärztliche Zusatzbegutachtung

  • VG München, 13.04.2016 - M 5 E 16.1650

    Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung

  • VG Augsburg, 17.11.2017 - Au 2 E 17.1550

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die an einen Beamten gerichtete Aufforderung zur

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